Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

individueller Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument, das Eigentümer dabei unterstützt, die energetische Sanierung ihres Gebäudes systematisch und schrittweise zu planen. Ziel ist es, durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen einen höheren energetischen Standard bis hin zu einer bestimmten Effizienzhaus-Klasse zu erreichen.

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Welche Vorteile bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Gezielte Priorisierung und Planung

Der iSFP zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen am dringlichsten sind, sodass Sie Ihre Investitionen strategisch und effektiv umsetzen können.

Finanzielle Transparenz

Durch eine detaillierte Analyse werden Kosten, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten klar aufgezeigt – ideal für eine fundierte Finanzierungsentscheidung.

Langfristige Wertsteigerung

Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen verbessert nicht nur den Wohnkomfort und senkt den Energieverbrauch, sondern erhöht auch den Immobilienwert und sichert die Zukunft Ihres Zuhauses.

Erhöhte Förderungen

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans steigt der Fördersatz von 15 % auf 20 % – gleichzeitig verdoppelt sich das maximale Fördervolumen von 30.000 € auf 60.000 €.

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Wie kann Ihr Weg zum Effizienzhaus aussehen? (Beispiel)

Visualisierung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit Effizienzklassen-Skala

2025

Im ersten Schritt könnte die Sanierung des Dachs erfolgen, um die Energieeffizienz und den Schutz des Gebäudes zu verbessern. Zusätzlich wird die Kellerdecke gedämmt, um Wärmeverluste im unteren Bereich zu reduzieren.

2026

Die Sanierung wird mit der Erneuerung der Fassade und dem Austausch der Fenster fortgesetzt, um die Dämmung weiter zu optimieren. Gleichzeitig erfolgt der Tausch der Heizung, um eine moderne, effiziente Heiztechnik zu integrieren.

2027

Abschließend wird eine Lüftungsanlage installiert, um den Luftaustausch zu verbessern und Schimmelbildung vorzubeugen.

Ihr zukünftiges Effizienzhaus

Nach der Sanierung ist das Gebäude energetisch auf einem modernen Stand. Verbesserte Dämmung, effiziente Haustechnik und optimierte Heiz- und Lüftungssysteme reduzieren den Energieverbrauch spürbar. Der Wohnkomfort steigt, während die Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden.

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Welche Unterlagen werden für den iSFP benötigt?

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BAUPLÄNE

Wir benötigen detaillierte Baupläne und Schnitte, die die Konstruktion und Dimensionen des Gebäudes zeigen. Diese sollten die Größe und Lage der Räume, Wandstärken, Fenster- und Türöffnungen sowie andere relevante bauliche Details enthalten.

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Bauantrag mit Flächenberechnung

Falls vorhanden, wären Rechnungen, technische Dokumentationen oder Angaben zu Fenstern und Türen hilfreich. Diese sollten Informationen wie den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), das Material und die Maße der Bauelemente enthalten.

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Fotos

Für den Energieausweis bitten wir um mehrere aussagekräftige Fotos Ihres Gebäudes, darunter ein repräsentatives Titelbild, welches die Gebäudehülle eindrucksvoll darstellt, sowie ergänzende Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven, um den Gesamtzustand deutlich abzubilden.

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VOR ORT TERMIN

Wir vereinbaren einen Termin vor Ort, bei dem wir den aktuellen Zustand Ihrer Gebäudehülle, Fenster und Heizungsanlage überprüfen. Dabei erfassen wir jeden beheizten Raum inklusive der vorhandenen Heizkörper (Größe, Typ usw.), um eine genaue Analyse zu gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen

Muss der iSFP genauso umgesetzt werden?
Für den iSFP-Bonus muss die beantragte Maßnahme im iSFP benannt sein. Die zeitliche Reihenfolge muss dabei nicht eingehalten werden. Geringfügige inhaltliche Abweichungen oder eine Übererfüllung der Maßnahmen sind nicht förderschädlich. Wird die Maßnahme gegenüber dem iSFP untererfüllt, wird kein iSFP-Bonus gewährt.
Müssen alle Maßnahmen im iSFP umgesetzt werden?
Die Maßnahmen, welche für den iSFP-Bonus berechtigt sind und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden, erhalten den iSFP-Bonus. Dies gilt bereits ab der ersten Maßnahme. Wenn der iSFP nach 15 Jahren nicht komplett umgesetzt wurde, wird der iSFP-Bonus für die anderen Maßnahmen nicht zurückgefordert.