Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

Sanierung der Gebäudehülle

Die Sanierung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme (BEG EM) zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern. Profitieren Sie von der BAFA-Förderung für Dämmung, Fenstertausch oder neue Türen und reduzieren Sie nachhaltig Ihre Heizkosten.

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Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung der Gebäudehülle?

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TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

Die geplanten Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der BEG EM-Richtlinie entsprechen. Als Energieeffizienz-Experten stellen wir sicher, dass alle Vorgaben für den BAFA-Antrag erfüllt sind.

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BAUJAHR DES GEBÄUDES

Ihr Wohngebäude muss ein Bestandsgebäude sein, bei dem der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

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ENERGIEEFFIZIENZ-EXPERTEN

Die Planung und Baubegleitung muss zwingend durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erfolgen, der in der Expertenliste des Bundes bei der dena geführt wird.

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Wie hoch ist die aktuelle Förderung für meine Sanierung?

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Zuschuss für die Gebäudehülle (BEG EM)

Energetische Sanierung der Gebäudehülle mit Dämmung und Fenstertausch zur Sicherung der BAFA-Förderung.

Dazu zählen die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken und Bodenflächen, der Austausch bzw. die Aufbereitung von Fenstern, Außentüren und Vorhangfassaden sowie Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Wärmeverlust zu reduzieren und den Energieverbrauch zu senken.

15 %
Grundförderung
Bei der Durchführung von einer Einzelmaßnahme erhalten Sie eine Förderung bis 30.000€ pro Wohneinheit
20 %
mit iSFP-Bonus
Bei der Durchführung entsprechend eines Sanierungsfahrplan erhalten Sie eine Förderung bis zu 60.000€ pro Wohneinheit
50 %
Fachplanung & Baubegleitung
Bei 1-2 Wohneinheiten: Förderung bis 5.000€
Ab 3 Wohneinheiten: Förderung bis 2.000€
(jedoch nicht mehr als 20.000€ pro Vorhaben)
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Zuschuss für Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Schema zur Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz im Rahmen der BEG EM Förderung.

Die BAFA stellt finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung der Effizienz von Heizungsanlagen bereit. Dabei erhalten Sie eine Förderung für einen hydraulischen Abgleich, den Austausch von Pumpen oder die Dämmung von Heizungsrohren.

15 %
Grundförderung
Bei der Durchführung von einer Einzelmaßnahme erhalten Sie eine Förderung bis 30.000€ pro Wohneinheit
20 %
mit iSFP-Bonus
Bei der Durchführung entsprechend eines Sanierungsfahrplan erhalten Sie eine Förderung bis zu 60.000€ pro Wohneinheit
50 %
Fachplanung & Baubegleitung
Bei 1-2 Wohneinheiten: Förderung bis 5.000€
Ab 3 Wohneinheiten: Förderung bis 2.000€
(jedoch nicht mehr als 20.000€ pro Vorhaben)

Wichtiger Hinweis: Die Fördersätze und Bedingungen können sich ändern. Wir beraten Sie gerne über die aktuell gültigen Bestimmungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.