Energieberatungs- und Nachhaltigkeitsbüro Brandl GmbH

Heizungstausch (KfW)

Die KfW unterstützt den Heizungstausch, indem sie den Einbau moderner, hocheffizienter Heizungsanlagen, ergänzender Heizungsunterstützungssysteme und den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze fördert. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien zu beschleunigen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

01

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Endenergieverbrauch

Die Maßnahme verbessert die Energieeffizienz und/oder erhöht den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.

Baujahr

Es handelt sich um ein Bestandswohngebäude, bei dem der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Hydraulischer Abgleich

Der Austausch der Heizungsanlage erfolgt zusammen mit einer Optimierung des gesamten Heizverteilungssystems – inklusive hydraulischem Abgleich.

02

Welche Heizungen sind förderfähig?

*Wenn Sie diese Anlagen einbauen oder nachrüsten, müssen die beheizten Wohnungen nach der Sanierung zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

  • Solarthermische Anlagen
  • Innovative Heizungstechnik*
  • Biomassenheizungen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Brennstoffzellenheizung*
03

Wie setzen sich die aktuellen Förderungen zusammen?

70 %

Förderhöchstsatz

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren - bis zu einem Fördersatz von maximal 70%.

30 %

Grundbonus

Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.
Fördergrenze:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

20 %

Geschwindigkeits­bonus

Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. (Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.)

30 %

Einkommensbonus

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragen.

5 %

Effizienzbonus

Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

2.500 €

Emissionsminderungszuschlag

Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ einhalten.